Wichtige Änderungen zum Kontopfändungsschutz
„ Zum 01.01.2012 treten wichtige Änderungen zum Kontopfändungsschutz in Kraft. Zukünftig gibt es Kontopfändungsschutz nur noch auf einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Dies gilt insbesondere auch für Sozialleistungen, ein Verrechnungsschutz ist ab Januar nur mit dem P-Konto gegeben." Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den folgenden Informationsschreiben:


